Zollbrück · Emmental
Die LEG EYNERGY Druckerstutz ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Wer mitmacht, bezieht Strom aus einer Photovoltaikanlage in der Nachbarschaft — zu einem Preis, der unter dem Tarif des Netzbetreibers liegt.
Seit 2025 erlaubt das Schweizer Stromgesetz, Strom direkt in der Nachbarschaft zu verkaufen.
Bisher musste überschüssiger Sonnenstrom ins Netz eingespeist werden — zu einem Preis, der deutlich unter dem liegt, was Haushalte für Strom bezahlen. Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft schliesst diese Lücke: Der Strom bleibt im Quartier, und beide Seiten stehen besser da als zuvor.
Die Anlage am Druckerstutz 39 produziert Strom. Was im Haus nicht gebraucht wird, steht der Gemeinschaft zur Verfügung.
Der Strom fliesst über das bestehende Netz der BKW. Es braucht keine neuen Leitungen und keinen Umbau bei Ihnen zu Hause.
Die Zähler messen viertelstündlich, wie viel Sie aus der Gemeinschaft bezogen haben. Abgerechnet wird quartalsweise.
Drei Bestandteile, alle nachvollziehbar.
Sie zahlen für den Strom aus der Gemeinschaft weniger als für Strom aus dem Netz. Der Grund liegt nicht in einem Rabatt, sondern im Gesetz: Wer Strom lokal bezieht, belastet das übergeordnete Netz nicht — und zahlt deshalb einen reduzierten Netznutzungstarif.
| Bestandteil | Wofür |
|---|---|
| Solartarif | der Strom selbst, vereinbart mit der Gemeinschaft |
| Netznutzung, reduziert | Transport über das Netz der BKW, mit gesetzlichem Rabatt auf den Arbeitstarif |
| Abgaben | Förderabgabe des Bundes und Konzessionsabgabe der Gemeinde |
| Ihr Preis | rund 4 Rappen je Kilowattstunde unter dem BKW-Tarif |
Wichtig zu wissen: Ihr bestehender Vertrag mit der BKW bleibt bestehen. Wenn die Sonne nicht scheint, beziehen Sie wie bisher Strom vom Netzbetreiber. Die Gemeinschaft ersetzt ihn nicht, sie ergänzt ihn.
Nicht jeder Anschluss kommt infrage — das Gesetz zieht enge Grenzen.
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist bewusst lokal. Ob Ihr Anschluss dazugehören kann, hängt nicht vom guten Willen ab, sondern von der Netztopologie. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Alle Teilnehmenden sind in derselben politischen Gemeinde angeschlossen. Über die Gemeindegrenze hinweg ist eine LEG nicht möglich.
Der Anschluss liegt im selben zusammenhängenden Netzgebiet und auf derselben Netzebene. Der Trafokreis bestimmt zudem die Höhe des Netzrabatts — 40 Prozent innerhalb desselben Kreises, sonst 20.
Alle Teilnehmenden verfügen über einen Smart Meter der BKW. Nur damit lässt sich viertelstündlich messen, wie viel aus der Gemeinschaft kam.
Selbst nachschauen: Die BKW stellt Karten bereit, auf denen Sie Ihre Adresse eingeben können. Anschlüsse, die gemeinsam eine LEG bilden dürfen, erscheinen dort mit derselben Farbe und Bezeichnung. Die Karten dienen der Orientierung; verbindlich geprüft wird erst bei der Anmeldung.
Passt es, füllen Sie unten das Anmeldeformular aus — den Rest besprechen wir persönlich. Die formelle Anmeldung läuft anschliessend über die Plattform leghub.ch. Von der Anmeldung bis zur Aktivierung vergehen rund drei Monate.
Passt Ihr Anschluss? Dann melden Sie sich — unverbindlich.
Wir prüfen Ihre Angaben, klären mit der BKW die Netztopologie und melden uns innert weniger Tage bei Ihnen. Aus der Anmeldung entsteht noch keine Verpflichtung; der Stromliefervertrag kommt erst danach und nur, wenn Sie einverstanden sind.
Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Prüfung der Teilnahme verwendet und nicht weitergegeben. Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertigen Nachricht — Sie sehen also genau, was übermittelt wird, und schicken es selbst ab.
Lieber persönlich? Rufen Sie an unter 076 328 57 34.
Kein Warten auf die Quartalsabrechnung.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer erhalten Sie einen persönlichen Zugang zur Auswertung. Dort sehen Sie Ihren Verbrauch, den Anteil aus der Gemeinschaft, Ihre Kosten und Ihre Ersparnis gegenüber dem Netztarif — laufend aktualisiert.
Sie sehen ausschliesslich Ihre eigenen Zahlen. Der Verbrauch anderer Teilnehmer ist für Sie nicht einsehbar, so wie Ihrer für die anderen nicht einsehbar ist.
Zur AuswertungWenn etwas fehlt, fragen Sie einfach nach.
Nein. Der Strom fliesst über das bestehende Netz, Ihr Zähler bleibt, wo er ist. Die Zuordnung geschieht rechnerisch anhand der Messdaten.
Dann beziehen Sie Strom wie bisher von der BKW, zu Ihrem bestehenden Tarif. Sie merken davon nichts — es gibt keine Unterbrechung und keine Umschaltung.
Nein. Der Stromliefervertrag lässt sich auf Ende eines Quartals kündigen. Ihr Vertrag mit dem Netzbetreiber ist davon nicht berührt.
Quartalsweise, auf Grundlage der viertelstündlichen Messwerte. Sie erhalten eine Rechnung, auf der die bezogene Menge, der Preis je Bestandteil und Ihre Ersparnis gegenüber dem Netztarif ausgewiesen sind.
Die Bestandteile Netznutzung und Abgaben werden von der BKW und den Behörden festgelegt und ändern in der Regel auf Jahresbeginn. Änderungen am Solartarif werden Ihnen mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Das hängt von Ihrem Anschluss ab. Gemeinde, Netzgebiet und Netzebene müssen übereinstimmen, und Sie brauchen einen Smart Meter der BKW. Auf der Karte der BKW können Sie es selbst nachschauen — siehe Abschnitt «Können Sie mitmachen?». Passt es, melden Sie sich bei uns.